Die Stadtwerke Bad Nauheim prüfen im Zuge des Grundschutzes und auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes W 405, in welchem Umfang Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über Hydranten entnommen werden kann.
Beim Nachweis der Löschwassermenge ist zu berücksichtigen, dass auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss. Es dürfen insbesondere keine erheblichen Risiken eingegangen werden, die den Bestand der Wasserverteilungsanlagen oder die Qualität des Trinkwassers gefährden.
Nach schriftlicher Beauftragung führen die Stadtwerke Bad Nauheim eine Überprüfung der Löschwasserversorgung für den entsprechenden Löschbereich durch.
Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.
Senden Sie uns hierfür das vollständig ausgefüllte Formular an folgende E-Mail-Adresse: gwnetz@stadtwerke-bad-nauheim.de
Bitte beachten Sie, dass dem Formular ein Lageplan oder Flurstücksplan beizufügen ist, in dem das Objekt mit dem angegebenen Löschwasserbedarf eingezeichnet ist.