Wer klimabewusst leben möchte, kann nicht nur auf erneuerbare Energien setzen, sondern muss auch dahin schauen, wo die Energie verbraucht wird. Das Schöne: Energiesparen ist nicht schwierig, zumal unsere Experten – sicher mit die besten Energieberater in Hessen - viele gute Tipps für Sie haben – allgemeine und Konzepte, die auf Ihr Haus oder Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Mit einem planvollen Energiemanagement lässt sich Energieeffizienz einfach und gut umsetzen.
Für Sie bedeutet das: Sie schonen die Umwelt und sparen Geld.
In jedem Haushalt befinden sich eine große Menge elektrischer Geräte – vom Telefon bis zum Gefrierschrank sind alle Größen und Funktionen vertreten. Ihren Stromverbrauch kann man kontrollieren und auch regulieren. Am einfachsten geht das für Sie mit einem Strommessgerät, das Sie sich direkt bei uns ausleihen können. Und dann: Ran ans Sparen – schon kleinste Änderungen wirken sich aus:
Sie möchten noch mehr Energiespartipps: Dann empfehlen wir Ihnen diese interessante Website: http://www.ganz-einfach-energiesparen.de/
Denn: Effizienter geht immer. Schauen Sie nach, was es zum Beispiel an der Heizung oder der Beleuchtung noch zu drehen gibt, damit Ihr Haushalt jeden Tag ein bisschen klimabewusster wird.
Energieeffizienz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Unabhängig davon, wie energieintensiv Ihr Betrieb arbeitet, sollten Sie das größtmögliche Einsparpotenzial anstreben. Denn hier liegt für Sie nicht nur bares Geld, sondern Sie zeigen damit auch Verantwortung für die Umwelt und das Klima.
Unsere Fachleute aus dem Bereich Energieberatung schauen sich Ihr Unternehmen genau an und prüfen zum einen, wo Sie ansetzen können. Zum anderen kennen sie auch die gesetzlichen Vorgaben und können mit Ihnen klären, welche Paragrafen auf Sie zutreffen und was diese Ihnen vielleicht sogar nützen. So können Sie beispielsweise mit dem Spitzenausgleich bares Geld verdienen! Was das ist, wie das geht und ob Ihr Unternehmen dafür die Voraussetzungen hat, das klären unsere Fachleute gemeinsam mit Ihnen.
Beim Spitzenausgleich handelt es sich um eine steuerliche Entlastung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Demnach kann nach § 10 StromStG unter bestimmten Voraussetzungen, die nach Anwendung des § 9b StromStG verbleibende Steuerlast erlassen oder erstattet werden. Diese Entlastung in Sonderfällen (Spitzenausgleich) greift nur, wenn die Steuerbelastung 1.000 € im Kalenderjahr übersteigt (Selbstbehalt/Sockelbetrag). Der Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) ist seit dem 01.01.2013 an die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems (UMS) geknüpft.
Das ist Ihnen dann doch zu paragrafen- und textlastig? Kein Problem!)
Ein Termin mit unseren Experten klärt alle Ihre Fragen, sodass Sie am Ende wissen, welche Energiesparmöglichkeiten wir Ihnen an die Hand geben. Wir sind Fachleute mit viel Knowhow und jeder Menge Erfahrung. Wir bleiben auch bei komplexen Änderungen stets am Ball und teilen all das gern mit Ihnen – damit Sie alle Potenziale optimal ausschöpfen.
Denn Energieeffizienz liegt uns am Herzen.